Neuigkeiten zu Rückerstattungen importierter Verbrauchsteuern in Frankreich, 2. Quartal 2023
Um einen Rückerstattungsantrag stellen zu können, ist es nicht mehr erforderlich, einen Leasing- oder Untermietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abzuschließen.
Gemäß den neuen Bestimmungen, die die französischen Behörden am 18.09.2023 erhalten haben, für alle Rückerstattungsanträge im Zusammenhang mit Zeiträume nach dem 1. Januar 2022, Es ist nicht mehr erforderlich, einen Leasing- oder Untermietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abzuschließen Um einen Rückerstattungsantrag stellen zu können, reicht es aus, dass die Rückerstattungsfrist abgelaufen ist.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf monatliche Erstattung der französischen Verbrauchsteuer zu stellen (bei hohen Beträgen von ca. 70.000-80.000 Litern pro Monat zu veranschlagen). Für weitere Informationen zu den Kosten für diesen Service können Sie sich an unser Büro wenden.