Akzise Rückerstattung
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die Akzisen auf Kraftstoff zurück
TVA hat sich auf die Rückerstattung von Akzisen in EU-Ländern spezialisiert. Zu Ihren Diensten steht die Erfahrung und Kompetenz von Menschen, die seit über 40 Jahren äußerst professionell in der Branche tätig sind und den gesamten bürokratischen Prozess betreuen und ständig mit den Verwaltungsbehörden der Partnerländer in Kontakt stehen.
Wählen Sie das Land aus, für das Sie eine Rückerstattung beantragen möchten
Allgemeiner Hinweis für alle:
Alle in der Gemeinschaft steuerpflichtigen Subjekte, die nicht im Mitgliedstaat der Rückerstattung ansässig sind, sind zur USt-Erstattung berechtigt. Originalrechnungen und Quittungen, die alle vollständigen Angaben enthalten, sind zur Erstattung berechtigt:
- Vollständige Daten sowohl des Kunden als auch des Lieferanten
- Beschreibung der gekauften Ware oder Dienstleistung
- Angewendeter MwSt-Satz
- Steuerpflichtig, MwSt und Gesamt
Wir laden Sie dennoch ein, die Abschnitte zu überprüfen, die jedem Mitgliedstaat für die Rückerstattung gewidmet sind, um spezifische Angaben zu den berechtigten und nicht berechtigten Ausgaben zu erhalten. Es ist möglich, Anträge vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einzureichen, wenn die minimal erstattbaren Beträge erreicht werden:
- Jährlich €50 (oder entsprechend in ausländischer Währung)
- Quartal / Semester €400 (oder entsprechend in ausländischer Währung) Die benötigte Dokumentation ist:
- Originalrechnungen
- Originalduplikat der Umsatzsteuerbescheinigung
- Vollmacht zur Vertretung bei der ausländischen Mehrwertsteuer-Rückerstattungsstelle, falls erforderlich
Um kosteneffizient zu sein, sollten Sie sicherstellen, dass Sie mindestens 1.000 Liter pro Quartal. Die Anträge können nur vierteljährlich eingereicht werden und können 2 Jahre und 6 Monate nach dem Ende des Einreichungszeitraums zurückdatiert werden.
Der Rückzahlungssatz ist variabel und wird monatlich berechnet.
Der Antrag kann entweder vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden, sofern sich die Zeiträume im selben Jahr nicht überschneiden.
Ab dem 01.01.2019 wird der regionale Satz der Verbrauchssteuererstattung für Diesel in Spanien für alle Regionen gleich sein – 0,049 € /Liter. Die maximale Erstattung pro Fahrzeug und Jahr beträgt 50.000 Liter. Die Einkäufe müssen mit einer „professionellen Dieselkarte“ bezahlt werden, da die Daten der Dieselkäufe direkt vom Lieferanten an die spanischen Behörden übermittelt werden müssen. Die Erstattung ist jedoch nur nach Erhalt der NIE-Nummer und nur nach Anmeldung der Fahrzeuge bei den spanischen Behörden möglich.
Der Rückzahlungssatz ist variabel und wird monatlich berechnet. Der Antrag kann entweder vierteljährlich gestellt werdenhalbjährlich oder jährlich, sofern sich die Zeiträume nicht im selben Jahr überschneiden.
Für Informationen
Länder mit Mehrwertsteuererstattung: LU-CH-ES-HU-EL-IT-PT–EL
Verbrauchsteuererstattung: IT-ES
Unternehmen mit Sitz in FR
Länder mit Mehrwertsteuererstattung: CY
Verbrauchsteuererstattung: FR
Unternehmen mit Sitz in: JA
Länder mit Mehrwertsteuererstattung: DE-SI-BE-DK-SE-NO-FI-IE
Verbrauchsteuererstattung: BE
Länder mit Mehrwertsteuererstattung: FR-CZ-SK-BG-PL-EE-RO-LT-NL-MT-LV-HR-MC-GB
Verbrauchsteuererstattung: JA
Unternehmen mit Sitz in: SK-RO-NL-HR-PL-BG-ES
Länder mit Mehrwertsteuererstattung: AT
Verbrauchsteuererstattung: FR
Unternehmen mit Sitz in DE-EL
Die Qualität eines exzellenten Dienstes
TVA International bietet seit 1982 spezialisierte Unterstützung bei den erforderlichen Verfahren zur Erlangung von Mehrwertsteuererstattungen.
Dank unserer kontinuierlichen und ständig aktualisierten Beziehung zu sowohl italienischen als auch ausländischen Behörden, kümmern wir uns professionell um die bürokratischen Prozesse, die es Unternehmen ermöglichen, die Mehrwertsteuer auf in EU-Ländern und anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union entstandene Ausgaben zurückzuerstatten.
Unser Kundenportfolio ist deutlich diversifiziert und umfasst Unternehmen aus den Bereichen Transport, Mode, Möbel, Marine, Formel Eins und Moto GP. Wir unterstützen auch Unternehmen, die an internationalen Messen im Ausland teilnehmen, sowie Unternehmen, die Repräsentationskosten tragen. Unser Personal ist immer auf dem neuesten Stand aller Branchenvorschriften und steht für jegliche Informationen zur Verfügung, auch in Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch und Rumänisch.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
Ständige Aktualisierungen
Ständig in Kontakt mit den zuständigen Behörden jedes Landes
Tiefgreifendes Wissen über Vorschriften
Sichere Praktiken
Hochspezialisiertes Team für die Rückerstattung von Mehrwertsteuer und Akzisen
Mehr als 40 Jahre Erfahrung
Verwaltete Fristen
Umfassende Bearbeitung, Verwaltung und Überwachung der Verfahren
Steuerkonformität
Kontinuierliche Unterstützung
Pünktliche Aktualisierungen
Pünktlichkeit bei der Bearbeitung von Verfahren
Mehrsprachig