Grenzüberschreitender Verkehr und die Verpflichtung zur Aktualisierung von Fahrtenschreibern: Verspätungen geben Anlass zur Besorgnis, mit dem emblematischen Fall von Rumänien
Seit diesem Jahr müssen Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr tätig sind, die neue Fahrtenschreiberverordnung einhalten, die den Einbau von intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation für Fahrzeuge vorschreibt, die in anderen Ländern als dem Zulassungsland eingesetzt werden. Dieser Prozess, der als „Nachrüstung“ bezeichnet wird, erfordert, dass die Unternehmen ihre Fahrzeuge anpassen, um die Fristen einzuhalten.
Wichtigste Fristen
- Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge mit analogen oder digitalen nicht-intelligenten Fahrtenschreibern mindestens mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation ausgestattet sein, um im Ausland verkehren zu können.
- Bis zum 18. August 2025: Alle Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtenschreibern der ersten Generation müssen auf die Version der zweiten Generation (SMART2) umgerüstet werden.
Kritische Situation in Rumänien
In Rumänien sind die Verzögerungen besonders beunruhigend. Nach Angaben des nationalen Spediteurverbands Untrr sind derzeit nur 10.000 der rund 60.000 im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeuge mit dem neuen Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet, während rund 17.000 über den intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation verfügen.
Erhebungen von Untrr und Iru zeigen, dass auch in vielen anderen europäischen Ländern die Verzögerungen erheblich sind: nur 6,42 % der europäischen Flotte waren bis September 2024 mit den neuen Fahrtenschreibern ausgestattet. Es besteht die Gefahr, dass eine beträchtliche Anzahl von Fahrzeugen die Fristen des ersten Mobilitätspakets nicht einhalten wird.
Anträge auf Verlängerung und finanzielle Unterstützung
Um dieses Problem zu lösen, beantragte Untrr bei den rumänischen und europäischen Behörden eine Verlängerung um zwei Jahre. Außerdem schlug sie die Bereitstellung europäischer Mittel vor, um die Unternehmen bei der Deckung der Kosten für die Nachrüstung zu unterstützen, da die Verordnung 1054/2020 des ersten Mobilitätspakets strenge Fristen vorgibt: bis Ende 2024 für nicht-intelligente analoge und digitale Fahrtenschreiber und bis zum 18. August 2025 für solche der ersten Generation.