Neuer Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung für ausländische Unternehmen mit Sitz in Litauen
Erstattung der Mehrwertsteuer für in Litauen ansässige ausländische Unternehmen
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Unternehmen ab dem 1. November 2024 auch berechtigt ist, Mehrwertsteuererstattungen für ausländische Unternehmen mit Sitz in Litauen zu beantragen. Dieser neue Meilenstein erweitert unser Dienstleistungsangebot und ermöglicht es uns, internationale Unternehmen in einer wachsenden Zahl von Ländern zu unterstützen.
Derzeit ist TVA International berechtigt, in den folgenden Ländern Mehrwertsteuerrückerstattungen zu beantragen:
- Rumänien
- Slowenien
- den Niederlanden
- Spanien
- Frankreich
- Slowakische Republik
- Bulgarien
- Litauen
- Polen
- Kroatien
- Deutschland
- Griechenland
Für weitere Informationen über unsere Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuererstattung wenden Sie sich bitte direkt an uns.