Aktualisierung der Vorschriften für vereinfachte Rechnungen zur Mehrwertsteuererstattung in Frankreich – November 2024
Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, müssen Quittungen mit steuerpflichtigen Beträgen über 150 € spezifische Informationen enthalten, d. h. die vollständigen Angaben zu Käufer und Lieferant.
Wir informieren unsere Kunden darüber, dass das französische Mehrwertsteueramt neue Richtlinien für die Gültigkeit von Rückerstattungen für Käufe in Frankreich mittels vereinfachter Rechnungen (Quittungen) eingeführt hat. Um für eine Mehrwertsteuererstattung für steuerpflichtige Beträge über 150 € in Frage zu kommen, müssen die Quittungen bestimmte Informationen enthalten, wie z. B. Angaben zum Lieferanten und Kunden, Referenznummer, Einzelheiten zu den Waren oder Dienstleistungen und den Mehrwertsteuersatz. Quittungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt. Wir empfehlen unseren Kunden, regelmäßig Rechnungen anzufordern, um die Rückerstattung sicherzustellen. Weitere Einzelheiten finden Sie im Rechtsartikel – Artikel 242h A des CGI.