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Mit uns erhalten Sie die Mehrwertsteuererstattungen schnell und sicher

La nostra esperienza, il costante confronto con gli Uffici Competenti dei Paesi U.E. ed extra U.E. e il monitoraggio delle pratiche permettono di presentare la richiesta di rimborso dell’IVA con la massima professionalità, consentendo di ricevere l’accredito con rapidità.

Whlen Sie das Land aus, fr das Sie eine Rckerstattung beantragen mchten

Allgemeiner Hinweis fr alle:

Alle in der Gemeinschaft steuerpflichtigen Subjekte, die nicht im Mitgliedstaat der Rckerstattung ansssig sind, sind zur USt-Erstattung berechtigt. Originalrechnungen und Quittungen, die alle vollstndigen Angaben enthalten, sind zur Erstattung berechtigt:

  • Vollstndige Daten sowohl des Kunden als auch des Lieferanten
  • Beschreibung der gekauften Ware oder Dienstleistung
  • Angewendeter MwSt-Satz
  • Steuerpflichtig, MwSt und Gesamt

Invitiamo comunque a controllare le sezioni dedicate a ciascun Stato Membro di rimborso, per le indicazioni specifiche sulle spese idonee e non. È possibile depositare le richieste a cadenza trimestrale, semestrale o annuale, se si raggiungono gli importi minimi rimborsabili.

Die bentigte Dokumentation ist:

  • Originalrechnungen
  • Handelsregisterauszug
  • Vollmacht zur Vertretung beim Auslands-Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbüro, falls erforderlich

Kontaktperson: Erika
erika@tva-international.it


ALLE NICHTANSÄSSIGEN SIND ZUM RÜCKERSTATTUNG BERECHTIGT

  1. a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Benzin, Fahrzeugmiete. Rechnungen für Reparaturen, Waschungen, Schmierstoffe, Pannenhilfe usw. müssen ohne MwSt. ausgestellt werden.

  1. b) Geeignete Dokumente:

Originalrechnungen ENI BENELUX, IDS, ESSO, DKV, UTA, SHELL …

Originalrechnungen (KEINE KASSENZETTEL) für Barzahlung von Diesel, die folgende Daten enthalten:

  1. STEMPEL DES LIEFERANTENUNTERNEHMENS
  2. BESCHREIBUNG DES GEKAUFTEN ARTIKELS
  3. MENGE DER AUSGEGEBENEN LITER
  4. STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE
  5. GETRENNTE MWST.
  6. GESAMTBETRAG
  7. KOMPLETTE KÄUFERANGABEN, DIE VOM LIEFERANTEN IM GLEICHEN FORMAT WIE DIE RECHNUNG AUSGESTELLT WURDEN (KEIN STEMPEL)
  8. AUSGABEDATUM UND RECHNUNGSNUMMER
  9. MWST-SATZ 6% – 21%.

HINWEIS: RECHNUNGEN, DIE DIESE DATEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN VON DEN BELGISCHEN BEHÖRDEN ABGELEHNT.

    1. c) Genehmigung für die elektronische Übermittlung

 

  1. d) Dokumentenübermittlung:

Vierteljährlich/halbjährlich, sobald die Einkaufsrechnungen in Ihrem Besitz sind, oder jährlich unter Einhaltung der empfohlenen Frist vom 31.03 des folgenden Jahres an unseren Hauptsitz.

  1. e) Mindestbeträge für die MWST-Einreichung:

Jährlicher Antrag: € 50,00

Vierteljährlicher/halbjährlicher Antrag: € 400,00

W I C H T I G !!!

DIE BELGISCHEN BEHÖRDEN HABEN EIN DEKRET VERÖFFENTLICHT, DAS EINE TEILWEISE RÜCKERSTATTUNG DER VERBRAUCHSTEUER (AKZISE) AUF IN BELGIEN GETÄTIGTE DIESELEINFÜLLUNGEN FÜR DIE DREI DEM AKTUELLEN JAHR VORANGEGANGENEN JAHRE – VORBEHALTLICH DER REGISTRIERUNG VON FAHRZEUGEN IN BELGIEN – ERLAUBT. FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE DIREKT UNSER BÜRO.


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Hotels, Restaurants, Ausgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen werden nicht als erstattungsfähig angesehen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 20 % – 9 %


a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Fähren ,Mautgebühren, Restaurants, Hotels. Rechnungen für Reparaturen, Wäsche, Pannenhilfe usw. müssen mehrwertsteuerfrei ausgestellt werden.

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie die vollständigen Kopfdaten des Kunden tragen (nicht handschriftlich).

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 25 %

Brücke Öresund in Schweden einforderbar

Brücke Storebald in Dänemark einforderbar


a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Benzin, Parken, Taxis, Zubehör, Autovermietung, Autobahnkarten, Pannenhilfe, Hotels und Restaurants.

(b) Geeignete Dokumente:  

Original-QUITTUNGEN, die bis zu einem Betrag von 150,00 € in bar bezahlt werden.

QUITTUNGEN über 150,00 € (einschließlich MwSt.) werden akzeptiert, sofern sie alle gedruckten Angaben zum Käufer und Lieferanten enthalten (kein Stempel – keine Handschrift). Sie müssen auch die Beschreibung der Ware/Dienstleistung, die abgezogene Mehrwertsteuer und die Aufschrift „RECHNUNG NR.“ enthalten, andernfalls ist eine reguläre Rechnung erforderlich.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 7 % – 19 %.


NB. Ab 2021 Papiermodus wegen Brexit

Für Erstattungen, die sich auf Rechnungen beziehen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, gilt das Papierverfahren wie bei einem nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmenund nicht mehr das elektronische Verfahren

(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

DieselMautgebühren, Parken, Reparaturen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen

(b) Geeignete Dokumente:  

Erstattungsfähige Quittungen unter 250 £, wenn sie vollständige Angaben zum Lieferanten, das Datum, die Angabe der erworbenen Waren/Dienstleistungen, den Gesamtbetrag und den angewandten Mehrwertsteuersatz enthalten. Bei einem Betrag von über 250 £ benötigen Sie eine Rechnung mit allen Einzelheiten.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 20 % – 5 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Hotels, Restaurants, Ausgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens

(b) Geeignete Dokumente:  

Für die Erstattung gibt es nur allgemeine Beschränkungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 20 % – 9 %


a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Telefon, Hotels, Benzin, Fahrzeugvermietung, Taxi.

(b) Geeignete Dokumente:  

Erstattungsfähige Quittungen, aber nur, wenn sie die vollständigen gedruckten Kopfdaten des Käufers und Lieferanten enthalten (kein Stempel – keine Handschrift). Sie müssen auch eine Beschreibung der Ware -Leistung, der entbündelteausgeschlosenen Mehrwertsteuer enthalten.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 23 % – 8 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Mautgebühren, Parkplätzen, rEinkünfte, Restaurants, Ausgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens

Folgende Leistungen sind nicht erstattungsfähigRechnungen für Fahrzeugmiete, Transportkosten (aBeispiel Taxis und öffentliche Verkehrsmittel), Hotelrechnungen, wenn sie sich auf Aufenthalte von Eigentümern und/oder Angestellten des Unternehmens beziehendes antragstellenden Unternehmens, Ausgaben für Fahrzeuge und Ausrüstungen für die Beförderung von Personen oder für gemischte Zwecke

(b) Geeignete Dokumente:  

Für die Erstattung gibt es nur allgemeine Beschränkungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 20 % – 10 / 5,5 %


Kontaktperson: Nadia
nadia@tva-international.it


ALLE NICHTANSÄSSIGEN SIND ZUM RÜCKERSTATTUNG BERECHTIGT

  1. a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Pannenhilfe, Benzin.

  1. b) Geeignete Dokumente:

Originalrechnungen von SHELL, DKV, ENI BENELUX, ESSO, UTA, IDS… nicht erstattungsfähig. JEDER LIEFERANT MUSS EINE EINZELRECHNUNG AUSSTELLEN.
Originalrechnungen (KEINE KASSENZETTEL) für Barzahlung von Diesel, die folgende Daten enthalten:

  1. STEMPEL DES LIEFERANTENUNTERNEHMENS
  2. BESCHREIBUNG DES GEKAUFTEN ARTIKELS
  3. MENGE DER AUSGEGEBENEN LITER
  4. STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE
  5. GETRENNTE MWST.
  6. GESAMTBETRAG
  7. KOMPLETTE KÄUFERANGABEN, DIE VOM LIEFERANTEN IM GLEICHEN FORMAT WIE DIE RECHNUNG AUSGESTELLT WURDEN (KEIN STEMPEL)
  8. AUSGABEDATUM UND RECHNUNGSNUMMER
  9. MWST-SATZ 23%

HINWEIS: RECHNUNGEN, DIE DIESE DATEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN VON DEN GRIECHISCHEN BEHÖRDEN ABGELEHNT.

    1. c) Genehmigung für die elektronische Übermittlung

 

  1. d) Dokumentenübermittlung:

Vierteljährlich/halbjährlich, sobald die Einkaufsrechnungen in Ihrem Besitz sind, oder jährlich unter Einhaltung der empfohlenen Frist vom 31.03 des folgenden Jahres an unseren Hauptsitz.

  1. e) Mindestbeträge für die MWST-Einreichung:

Jährlicher Antrag: € 50,00
Vierteljährlicher/halbjährlicher Antrag: € 400,00


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Pannenhilfe, Brückenmaut.

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen werden nicht als erstattungsfähig angesehen

MEHRWERTSTEUERSATZ 23 %.


Kontaktperson: Nadia
nadia@tva-international.it


ALLE NICHTANSÄSSIGEN SIND ZUM RÜCKERSTATTUNG BERECHTIGT

  1. a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Autobahngebühren, Parkgebühren, Pannenhilfe, Hotels und Restaurants.

  1. b) Geeignete Dokumente:

Originalrechnungen IDS, PAN, ESSO, DKV, UTA, SHELL IP-BP und alle anderen Arten von Tankkarten, die den Namen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des italienischen Steuervertreters enthalten.

Originalrechnungen (KEINE KASSENZETTEL) der Autobahngebühren (die Rechnungen müssen bei den italienischen Autobahngesellschaften angefordert werden).

Originalrechnungen (KEINE KASSENZETTEL) für Barzahlung von Diesel, die folgende Daten enthalten:

  1. STEMPEL DES LIEFERANTENUNTERNEHMENS UND UNTERSCHRIFT DES LIEFERANTEN
  2. BESCHREIBUNG DES GEKAUFTEN ARTIKELS
  3. MENGE DER AUSGEGEBENEN LITER
  4. STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE
  5. GETRENNTE MWST.
  6. GESAMTBETRAG
  7. AUSGABEDATUM UND RECHNUNGSNUMMER
  8. KOMPLETTE KÄUFERANGABEN, DIE VOM LIEFERANTEN ODER KÄUFER VOLLSTÄNDIG GESTEMPELT WURDEN
  9. MWST-SATZ 21%.

HINWEIS: RECHNUNGEN, DIE DIESE DATEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN VON DEN ITALIENISCHEN BEHÖRDEN ABGELEHNT.

    1. c) Genehmigung für die elektronische Übermittlung

 

  1. d) Dokumentenübermittlung:

Vierteljährlich/halbjährlich, sobald die Einkaufsrechnungen in Ihrem Besitz sind, oder jährlich unter Einhaltung der empfohlenen Frist vom 31.03 des folgenden Jahres an unseren Hauptsitz.

  1. e) Mindestbeträge für die MWST-Einreichung:

Jährlicher Antrag: € 50,00
Vierteljährlicher Antrag: € 400,00
W I C H T I G !!!
DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN HABEN EIN DEKRET VERÖFFENTLICHT, DAS EINE TEILWEISE RÜCKERSTATTUNG DER VERBRAUCHSTEUER (AKZISE) AUF IN ITALIEN GETÄTIGTE DIESELEINFÜLLUNGEN FÜR DIE ZWEI DEM AKTUELLEN JAHR VORANGEGANGENEN JAHRE ERLAUBT. FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE UNS DIREKT.


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen

Nicht erstattungsfähige Autovermietung, Hotels und Restaurants

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie die vollständigen Kopfdaten des Kunden tragen (nicht handschriftlich).

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 25 % – 13 / 5 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Hotels, Restaurants, Ausgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens

(b) Geeignete Dokumente:  

Für die Erstattung gibt es nur allgemeine Beschränkungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 21 % – 12 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Hotels, Restaurants, Ausgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens

(b) Geeignete Dokumente:  

Für die Erstattung gibt es nur allgemeine Beschränkungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 21 % – 9 / 5 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:  Diesel, Transport, Fahrzeugvermietung, Hotels, Restaurants. b) Erstattungsfähige Dokumente: Originalrechnungen ENI BENELUX,IDS,ESSO,UTA,DKV, … Originalrechnungen (KEINE QUITTUNGEN ) für bar bezahlten Dieselkraftstoff mit den folgenden Daten: 1. FIRMENSTEMPEL DES LIEFERANTEN 2. BESCHREIBUNG DES KAUFGEGENSTANDES 3. MENGE DER ABGEGEBENEN LITER 4. STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE 5. AUSGESCHLOSSEN MEHRWERTSTEUER 6. GESAMTZAHLUNG 7. VOLLSTÄNDIGE KOPFDATEN DES KÄUFERS, DIE VOM LIEFERANTEN IN GLEICHER WEISE WIE DIE RECHNUNG ERSTELLT WIRD (KEIN KUNDENSTEMPEL) 8. AUSZAHLUNGSDATUM UND RECHNUNGSNUMMER 9. MEHRWERTSTEUERSATZ 17 % 10. KUMULIERTEN RECHNUNGEN MÜSSEN DIE ENTSPRECHENDEN BELEGE BEIGEFÜGT WERDEN. DERZEIT WERDEN BELEGE UNTER 100,00 € AKZEPTIERT (FÜR BETRÄGE ÜBER 100 € MUSS DER LIEFERANT EINE RECHNUNG AUSSTELLEN). N.B.: RECHNUNGEN, DIE DIESE DATEN NICHT AUFZEICHNEN, WERDEN VON DEN LUXEMBURGISCHEN BEHÖRDEN ZURÜCKGEWIESEN. c) Vollmacht für die telematische Übermittlung d) Übermittlung von Unterlagen  Vierteljährlich/halbjährlich, sobald die Eingangsrechnungen in Ihrem Besitz sind oder jährlich bis zum empfohlenen Stichtag 31.03. des Folgejahres in unserem Büro. e) Mindestbeträge für die Einreichung der Mehrwertsteuer:

EU-Länder Nicht-EU-Länder
Jährliche Anwendung: € 50,00 € 250,00
Vierteljährliche/halbjährliche Anwendung: € 400,00


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, HotelsAusgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens.

Die Verpflegungskosten sind nicht erstattungsfähig.

(b) Geeignete Dokumente:  

Für die Erstattung gibt es nur allgemeine Beschränkungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 18 % – 7 / 5 %


Alle steuerpflichtigen Personen aus der EU, die nicht im Erstattungsmitgliedstaat ansässig sind, sind zum Mehrwertsteuererstattung berechtigt.

Zur Erstattung berechtigt sind originale Rechnungen und Belege, die alle vollständigen Daten enthalten:

 

Vollständige Daten von Kunde und Lieferant

Beschreibung des gekauften Guts oder der Dienstleistung

Angewendeter Mehrwertsteuersatz

Steuerbemessungsgrundlage, Mehrwertsteuer und Gesamtbetrag

 

Wir empfehlen, die für jedes Erstattungsmitgliedstaat spezifischen Abschnitte zu den erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Ausgaben zu überprüfen.

Anträge können vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gestellt werden, wenn die Mindestbetrag für die Erstattung erreicht werden:

 

Jährlich € 50 (oder Gegenwert in Fremdwährung)

Vierteljahr / Halbjahr € 400 (oder Gegenwert in Fremdwährung)

 

Als Dokumentation benötigen wir:

 

Originalrechnungen

Vollmacht für den Zugang zum Online-Portal

Vollmacht, Sie bei der ausländischen Mehrwertsteuererstattungsstelle zu vertreten, falls erforderlich


PAPIER-MODUS

zweisprachiges Zertifikat erforderlich, Gültigkeit 1 Jahr

a) Erstattungsfähige Ausgaben:

 Diesel, Reparaturen, Waschen, Telefon, Taxi, Zug, Bus; Hotels und Restaurants nur für geschäftliche Zwecke.

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen werden nicht als erstattungsfähig angesehen


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Autobahn- (einschließlich Brenner) und Tunnelgebühren Felber e Tauern, Telefon, Pannenhilfe, Hotels, Restaurants.

(b) Geeignete Dokumente:  

Original-QUITTUNGEN, die bis zu einem Betrag von 150,00 € in bar bezahlt werden.

QUITTUNGEN über 400,00 € (einschließlich MwSt.) werden akzeptiert, sofern sie alle gedruckten Angaben zum Käufer und Lieferanten enthalten (kein Stempel – keine Handschrift). Sie müssen außerdem die Beschreibung der Ware/Leistung/Nummernschild (bei Maut) /abgezogene Mehrwertsteuer und die Aufschrift „RECHNUNG NR““ enthalten, andernfalls ist eine reguläre Rechnung erforderlich.

N.B.: Belege mit dem Vermerk „LIEFERSCHEIN“ sind nicht absatzähig.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 20 % – 10 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, ReparaturenAusgaben im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens

Hotel- und Restaurantrechnungen sind nicht erstattungsfähig

Rechnungen für die Anmietung von Fahrzeugen werden mit 50 % der gesamten Mehrwertsteuer erstattet.

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen sind nicht erstattungsfähig, mit Ausnahme von Mautquittungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 23 % – 8 / 5 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben: Diesel, Straßenreparaturen und Entlastungen, Autobahnmaut, Telefon, Taxi. Für Unternehmen, die andere Tätigkeiten als den Verkehr ausüben: Mautgebühren und Mietwagen nicht erstattungsfähig und Dieselkraftstoff zu 50 % erstattungsfähig. b) Geeignete Unterlagen:  Originalrechnungen ENI BENELUX,UTA,DKV,IDS,ESSO, … Bei Autobahngebühren ist auch die Mautquittung erstattungsfähig (für viele Kreditkarten, einschließlich UTA, müssen Quittungen beigelegt werden, da die Rechnung mehrwertsteuerfrei ist). Originalrechnungen (KEINE QUITTUNGEN) für bar bezahlten Dieselkraftstoff mit den folgenden Angaben: 1. FIRMENSTEMPEL DES LIEFERANTEN 2. BESCHREIBUNG DES KAUFGEGENSTANDES 3. MENGE DER ABGEGEBENEN LITER 4. STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE 5. MEHRWERTSTEUERBETRAG AUSSCHLIESSUNG ODER BESCHREIBUNG DURCH DEN BETREIBER „EINGESCHLOSSENE MwSt“ 6. GESAMTZAHLUNG 7. AUSZAHLUNGSDATUM UND RECHNUNGSNUMMER 8. VOLLSTÄNDIGE KOPFDATEN DES KÄUFERS DURCH DEN LIEFERANTEN ODER -STEMPEL DES KÄUFERS 9. MEHRWERTSTEUERSÄTZE 23 %.(ab Januar 2011) N.B.: RECHNUNGEN, DIE DIESE DATEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN VON DEN PORTUGIESISCHEN BEHÖRDEN ZURÜCKGEWIESEN. c) Vollmacht für die telematische Übermittlung d) Übermittlung von Unterlagen  Vierteljährlich/halbjährlich, sobald die Eingangsrechnungen in Ihrem Besitz sind oder jährlich bis zum empfohlenen Stichtag 31.03. des Folgejahres in unserem Büro. e) Mindestbeträge für die Einreichung der Mehrwertsteuer: Jährlicher Antrag: € 50,00 Vierteljährlicher/halbjährlicher Antrag: € 400,00


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Parken, Hotel, geschäftsbezogene Ausgaben

Verpflegungskosten sind nicht erstattungsfähig

(b) Geeignete Dokumente:  

Alle Rechnungen und/oder Quittungen müssen die vollständigen Kopfdaten des Kunden aufweisen, die mit der Schreibmaschine oder dem Computer und nicht mit der Hand geschrieben wurden.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 19 % – 9 / 5 %


a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Pannenhilfe, Benzin, Restaurants und Hotels, Telefon, Taxi, Brückenmaut. Fahrzeugmiete: nur 50 % erstattungsfähig.

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie die vollständigen Kopfdaten des Kunden tragen (nicht handschriftlich).

Brücke Öresund in Schweden einforderbar

Brücke Storebald in Dänemark einforderbar


a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Pannenhilfe, Hotels, Wäsche, Taxis, Messekosten,

ein einziger Jahresantrag von mindestens 500 CHF kann eingereicht werden (keine Quartals- oder Halbjahresanträge)

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 7.7 %  – 3.7 %


a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Transport, Waschen (alle diese Kosten beziehen sich auf Lkw und nicht auf Pkw).

(b) Geeignete Dokumente:  

Erstattungsfähige Quittungen, aber nur, wenn sie die vollständigen gedruckten Kopfdaten des Käufers und des Lieferanten aufweisen (kein Stempel – keine Handschrift).

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 20 %-8,5 %.


Alle EU-Steuerpflichtigen, die nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässig sind, haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuererstattung.

Erstattungsfähig sind Originalrechnungen und -quittungen mit vollständigen Angaben:

Vollständige Daten von Kunde und Lieferant Beschreibung der erworbenen Ware oder Dienstleistung Angewandter Mehrwertsteuersatz Steuerbemessungsgrundlage, Mehrwertsteuer und Gesamtbetrag

Wir laden Sie jedoch ein, die Abschnitte zu lesen, die den einzelnen Mitgliedstaat der Erstattung, für spezifische Angaben zu förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben.

Die Anträge können vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gestellt werden, wenn die Mindestrückzahlungsbeträge erreicht sind:

Jährlich 50 € (oder Gegenwert in Fremdwährung) Vierteljährlich / Semester 400 € (oder Gegenwert in Fremdwährung)

Als Dokumentation benötigen wir

Original-Rechnungen Vollmacht für den Zugang zum Telematikportal Vollmacht zur Vertretung bei der ausländischen Mehrwertsteuererstattungsstelle, falls erforderlich


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:  Diesel, Schmierstoffe, Reparaturen, Waschanlagen, Autobahngebühren, Benzin, Restaurants und Hotels, Telefon, Taxis. b) Geeignete Dokumente :

Original-RECHNUNGEN UND QUITTUNGENder Autobahngebühren nur erstattungsfähig, wenn sie die Mehrwertsteuernummer des Lieferanten enthalten

Original-RECHNUNGEN UND BELEGE für den Kauf von Dieselkraftstoff

9. MEHRWERTSTEUERSÄTZE 21 % – 10 % (ab 01.08.2012) N.B.: RECHNUNGEN, DIE SOLCHE DATEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN VON DEN SPANISCHEN BEHÖRDEN ZURÜCKGEWIESEN. c) Vollmacht für die telematische Übermittlung d) Übermittlungsunterlagen:  Vierteljährlich, sobald die Eingangsrechnungen in Ihrem Besitz sind, oder jährlich bis zum empfohlenen Stichtag 31.03. des Folgejahres in unserem Büro. e) Mindestbeträge für die Einreichung der Mehrwertsteuer: Jährlicher Antrag: € 50,00 Vierteljährlicher Antrag: € 400,00


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, Parken, Hotel, geschäftsbezogene Ausgaben

Verpflegungskosten sind nicht erstattungsfähig

(b) Geeignete Dokumente:  

Für die Erstattung gibt es nur allgemeine Beschränkungen

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 21 % – 15 / 10 %


(a) Erstattungsfähige Ausgaben: 

Diesel, Reparaturen, Pannenhilfe, Hotels, Wäsche, Autobahngebühren (nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen). b) Geeignete Dokumente:  Originalrechnungen ENI BENELUX,DKV,UTA,ESSO,SHELL,IDS, … Originalrechnungen (KEINE EMPFÄNGE) für bar bezahlten Dieselkraftstoff mit den folgenden Angaben: 1. FIRMENSTEMPEL DES LIEFERANTEN 2. BESCHREIBUNG DES KAUFGEGENSTANDES 3. MENGE DER ABGEGEBENEN LITER 4. STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE 5. AUSGESCHLOSSEN MEHRWERTSTEUER 6. GESAMTZAHLUNG 7. VOLLSTÄNDIGE KOPFDATEN DES KÄUFERS DURCH DEN LIEFERANTEN (KEIN STEMPEL) 8. AUSZAHLUNGSDATUM UND RECHNUNGSNUMMER 9. MEHRWERTSTEUERSÄTZE 27 % N.B.: RECHNUNGEN, DIE NICHT DIESE DATEN ENTHALTEN, WERDEN VON DEN UNGARISCHEN BEHÖRDEN ZURÜCKGEZOGEN. c) Vollmacht für die telematische Übermittlung d) Übermittlungsunterlagen  Vierteljährlich/halbjährlich, sobald die Eingangsrechnungen in Ihrem Besitz sind oder jährlich bis zum empfohlenen Stichtag 31.03. des Folgejahres in unserem Büro. e) Mehrwertsteuer-Mindestbeträge für die Einreichung:  Jährliche Anwendung: 14.000 HUF (50,00 €) Vierteljährlicher/halbjährlicher Antrag: HUF 102.000 (€ 400,00)


(a) Erstattungsfähige Ausgaben:

Diesel, Reparaturen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen

Nicht erstattungsfähige Autovermietung, Hotels und Restaurants

(b) Geeignete Dokumente:  

Quittungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie die vollständigen Kopfdaten des Kunden tragen (nicht handschriftlich).

MEHRWERTSTEUERSÄTZE 25 % – 13 / 5 %

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Fr Informationen


Länder mit Mehrwertsteuererstattung: LU-CH-ES-HU-EL-IT-PTEL

Verbrauchsteuererstattung: IT-ES

Unternehmen mit Sitz in FR


Länder mit Mehrwertsteuererstattung: CY

Verbrauchsteuererstattung: FR

Unternehmen mit Sitz in: SI-HR


Länder mit Mehrwertsteuererstattung: DE-SI-BE-DK-SE-NO-FI-IE

Verbrauchsteuererstattung: BE


Länder mit Mehrwertsteuererstattung: FR-CZ-SK-BG-PL-EE-RO-LT-NL-MT-LV-HR-MC-GB

Verbrauchsteuererstattung: SI-HR

Unternehmen mit Sitz in: SK-RO-NL-HR-PL-BG-ES


Länder mit Mehrwertsteuererstattung: AT

Verbrauchsteuererstattung: FR

Unternehmen mit Sitz in DE-EL

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Die Qualitt eines exzellenten Dienstes

TVA International bietet seit 1982 spezialisierte Untersttzung bei den erforderlichen Verfahren zur Erlangung von Mehrwertsteuererstattungen.

Grazie al rapporto continuo e costantemente aggiornato con le Autorità Competenti sia Italiane che estere, ci occupiamo con professionalità degli iter burocratici che consentono alle Aziende di ottenere il rimborso dell’IVA applicata sulle spese sostenute nei Paesi U.E. e in altri Paesi non facenti parte dell’Unione Europea.

Il nostro portfoglio clienti è notevolmente differenziato e annovera Società attive nel settore degli Autotrasporti, della Moda, del Mobile, della Nautica, dei Team di Formula Uno e di Moto GP. Supportiamo anche le imprese che partecipano a Fiere Internazionali all’estero e le aziende che sostengono spese di rappresentanza.
Il nostro staff è sempre aggiornato su tutte le normative del settore ed è a disposizione per qualsiasi informazione, rispondendo anche in inglese, tedesco, spagnolo, francese e rumeno.


Warum Sie sich fr uns entscheiden sollten

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