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Verbrauchssteuerreform in Italien: Gewerbliches Gasöl im Güterverkehr ausgenommen

Im Amtsblatt Nr. 79 vom 4. April 2025 wurde die Gesetzesverordnung Nr. 43 veröffentlicht, mit der das Verbrauchsteuersystem für Kraftstoffe grundlegend geändert wird. Die seit langem erwartete Maßnahme markiert den Beginn eines Prozesses der Neuausrichtung der Verbrauchssteuern, der sich in den nächsten fünf Jahren schrittweise entwickeln wird.

Dinge ändern sich?

Das Dekret sieht Folgendes vor:

  • Eine schrittweise Senkung der Verbrauchssteuer auf Benzin

  • Eine ebenso starke Anhebung der Verbrauchssteuer auf Diesel, der als Kraftstoff verwendet wird

Die Schwankungsbreite liegt zwischen 1 und 1,5 Eurocent pro Liter und wird jährlich durch einen interministeriellen Erlass festgelegt, der von den Ministerien für Umwelt und Energiesicherheit, Wirtschaft und Finanzen, Infrastruktur und Verkehr sowie Landwirtschaft gemeinsam unterzeichnet wird.

Befreiung vom Güterverkehr

Es ist wichtig zu betonen, dass Die Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Dieselkraftstoff gilt nicht für gewerblich genutzten Kraftstoff, der für den Güterverkehr mit Euro V- und Euro VI – Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen verwendet wird.
Für diese Fahrzeuge gilt weiterhin Folgendes der spezifische Satz von 403,22 EUR pro tausend Liter, gemäß Artikel 24-ter des konsolidierten Gesetzes über Verbrauchsteuern. Eine Maßnahme, die darauf abzielt, die derzeitige Steuervergünstigung für den Speditionssektor zu erhalten, um negative Auswirkungen auf die Betriebskosten der Unternehmen zu vermeiden.

Keine Änderung bei Biokraftstoffen

Schließlich bestätigt das Dekret cdass die Verbrauchssteuer auf Biokraftstoffe wie Biodiesel und HVO unverändert bleiben wird.

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